Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Knapp GmbH für Rechtsbeziehungen zu Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 10/2020

1. Allgemeines
Allen unseren Willenserklärungen, Rechtsgeschäften oder rechtlichen Handlungen (insbes. Lieferungen und Leistungen) liegen nachstehende AGB zugrunde.Bestimmungen in Angeboten, Auftragsschreiben oder AGB des Käufers, die in unseren AGB nicht gleichlautend geregelt sind, sind selbst dann unwirksam,wenn wir diesen nicht widersprechen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein/werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform (Fax genügt), dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Für Rechtsbeziehungen zu Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes finden gegenständliche Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

2. Vertragsschluss und Vertragsrücktritt
Unsere Angebote sind freibleibend und ohne Gewähr. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, die den Vertragsinhalt – insbes. Umfang und Preis – festlegt, spätestens aber, wenn wir mit der Leistung/ Lieferung begonnen haben. Weicht die Auftragsbestätigung von der Käuferbestellung ab, gilt sie als anerkannt, wenn der Käufer nicht binnen 3 Tagen ab Zustellung schriftlich widerspricht. Eine Vertragsstornierung durch den Käufer ist nur schriftlich möglich und erfordert überdies unsere schriftliche Zustimmung. In diesem Fall hat der Käufer eine Stornogebühr von 30 % der Brutto-Verkaufssumme zu bezahlen. Zusätzlich sind uns die bereits erbrachten (Vor-)Leistungen zur Vertragserfüllung zu vergüten, wobei wir diese wahlweise – ohne Erbringung eines Nachweises – mit einem Betrag in Höhe von 15 % der Brutto-Verkaufssumme pauschalieren können. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, also insbes. wenn a) der Käufer mit einer Zahlung trotz Setzung einer mindestens 14tägigen Nachfrist in Verzug ist, b) in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder droht oder c) ein wichtiger Grund gemäß Punkt 3. dieser AGB vorliegt. Für die Fälle, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers bei Gericht überreicht wird, über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, tritt die Fälligkeit einer uns treffenden Leistungsverpflichtung abweichend von einer allenfalls vereinbarten Vorleistungspflicht Zug um Zug mit der vollständigen Zahlung seitens des Käufers ein.

3. Lieferung
Alle Lieferungen erfolgen unfrei ab Lager. Sobald die Ware unser jeweiliges Auslieferungslager verlässt oder vereinbarungsgemäß zur Abholung durch den Käufer bereit steht, gilt die Ware als übergeben und geht die Gefahr zufälligen Untergangs/zufälliger Beschädigung auf den Käufer über. Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich, wenn wir deren Einhaltung ausdrücklich zugesagt haben; solange der Käufer für die Vertragserfüllung notwendige Vorleistungen oder eine geschuldete Vorauskasse nicht erbringt, verlängert sich der in Aussicht genommene Lieferzeitpunkt um diesen Zeitraum. Wird jedoch der sich sohin ergebende angedachte Lieferzeitpunkt mehr als 4 Wochen überschritten, ist der Käufer unter schriftlicher Setzung einer angemessenen, mindestens aber 3-wöchigen Nachfrist zum Vertragsrücktritt berechtigt, sofern nicht ein wichtiger Grund im Sinne der nachfolgenden Ausführungen vorliegt. Wir sind berechtigt, aus wichtigem (und von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführtem) Grund vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder aber die Lieferung für die Dauer der unserer Leistungserbringung entgegenstehenden Behinderung hinauszuschieben. Als wichtiger Grund gelten insbes. Streik, Betriebsstörungen (insbes. technischer Natur bzw. infolge personellen Ausfalls durch Krankheit etc.), Verzug oder gänzlicher Ausfall unserer Vorlieferanten (insbes. durch Insolvenz etc.) sowie höhere Gewalt jedweder Art.

4. Preise
Unsere Preise (insbes. in Preislisten, die im Internet zum Download zur Verfügung stehen) sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise ohne Nebenkosten jedweder Art (z.B. für Verpackung, Transport bzw. Versand). Für eine allfällige Transportversicherung hat der Käufer selbst zu sorgen. Bei Bestellung einer Mindermenge (= Unterschreitung der kleinsten Verpackungseinheit lt. gültiger Preisliste) wird zusätzlich eine Bearbeitungspauschale laut unserer jeweils gültigen Preisliste verrechnet. Wenn sich die Gesamtkosten bzw. -aufwendungen im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung ohne unser Verschulden um mehr als 5% ändern (z.B. bei Änderung der Lohnkosten, der Beschaffungskosten für die zur Verwendung gelangenden Materialien, der Energiekosten etc.), reduzieren/erhöhen sich die Preise entsprechend, soweit nicht zwischen Angebotslegung und Leistungsausführung weniger als 2 Monate liegt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Änderung der Kosten sich aus Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlichen Maßnahmen welcher Art auch immer oder Veränderungen der Marktpreise ergibt.

5. Zahlungsbedingungen, Mahn- und Inkassospesen
Die Bezahlung unserer Rechnungen hat binnen 14 Tagen abzugsfrei zu erfolgen. Wir liefern grundsätzlich gegen Rechnung, können aber nach unserem Belieben auch gegen Einzugsermächtigung oder Vorauskasse liefern. Wir sind daher jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, vom Käufer teilweise oder vollständige Vorauskasse zu verlangen. Wenn wir Bezahlung per SEPA Lastschrift akzeptieren, setzt dies voraus, dass wir nach Bekanntgabe von Name, Adresse, IBAN und BIC des Bankinstituts eine Einzugsermächtigung erhalten. Die Einziehung erfolgt binnen 8 Werktagen nach Rechnungsdatum. Im Falle einer erfolgreichen (endgültigen) Lastschrift innerhalb dieser Frist gewähren wir 2 % Skonto, ausgenommen bei Mindermengen, die ohne Skontoabzug und zuzüglich einer Bearbeitungspauschale abgebucht werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn die Käuferforderungen stehen im rechtlichen Zusammenhang mit unseren Zahlungsansprüchen, wurden von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Zinsschadens zu begehren oder Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (mindestens aber 10% p.a.) zu verlangen. Außerdem verpflichtet sich der Käufer im Falle seines Verzugs, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, und zwar maximal jene Vergütungen eines eingeschalteten Inkassoinstitutes, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern das Mahnwesen von uns selbst betrieben wird, verpflichtet sich der Käufer pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 19,– zu bezahlen. Falls Teilrechnungen gelegt wurden und die Schlussrechnung nicht innerhalb der für diese geltende Skontofrist bezahlt wird, verlieren allfällige vom Käufer bei den Teilrechnungen vorgenommene Skontoabzüge ihre Berechtigung und sind uns nachzubezahlen.

6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Käufer uns schon jetzt alle seine Forderungen daraus in Höhe unserer noch offenen Forderungen ab. Der Käufer verpflichtet sich, den Drittkäufer über die erfolgte Abtretung zu informieren und in seinen Büchern einen hinreichenden Buchvermerk zu setzen. Bei Weiterveräußerung gegen Barzahlung übereignet uns der Käufer schon jetzt den vom Drittkäufer zu empfangenden Betrag in Höhe unserer offenen Forderungen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Waren mit dem Material Dritter erwerben wir Miteigentum an den entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile. Forderungen aus dem Verkauf dieser Neuprodukte tritt der Käufer schon jetzt an uns ab und verpflichtet sich, uns die notwendigen Daten zur Geltendmachung dieser Forderungen bekannt zu geben.

7. Gewährleistung und Schadenersatz, Zurückbehaltungsrechte
7.1. Der Käufer hat für erforderliche Zeichnungen und Berechnungen technischer Natur, insbes. solche die Statik betreffend, in Eigenverantwortung Sorge zu tragen. Allfällige von uns beigestellte Zeichnungen, Berechnungen, Gebrauchsanweisungen, Montageanleitungen oder sonstige Ratschläge jedweder Art sind unverbindliche Angaben bzw. Vorschläge und erfolgen ohne Gewähr oder Haftung für deren Richtigkeit; sie befreien den Käufer jedenfalls nicht davon, die diesbezüglichen Punkte selbst von einem Fachmann erstellen bzw. prüfen zu lassen. Produktveränderungen, die zu einer Verbesserung der technischen Qualität bzw. Funktionalität führen, stellen ebenso wenig einen Mangel dar wie Abweichungen der Ware in ihrem äußeren Erscheinungsbild gegenüber einer Katalog-Abbildung; gleiches gilt für sonstige geringfügige und dem Käufer zumutbare Änderungen in technischen und/oder optischen Belangen.
7.2. Schadenersatzansprüche des Käufers bestehen nur, soweit ein Personenschaden vorliegt oder uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Die Beweislast dafür, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft, trägt der Käufer. Allfällige Schadenersatzansprüche sind binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens aber binnen 5 Jahren ab Warenübergabe, gerichtlich geltend zu machen. Jedenfalls ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für Folge- bzw. Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Käufer.
7.3. Die Waren sind vom Käufer sofort bei Übergabe sorgfältig zu prüfen. Mängel sind uns bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche sofort – versteckte Mängel binnen 7 Tagen nach deren erstmöglicher Erkennbarkeit – schriftlich anzuzeigen, wobei eine M.ngelrüge Vertretern gegenüber unzureichend ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Es steht in unserem Belieben, den angezeigten Mangel durch Verbesserung, oder Austausch der Ware zu beheben oder aber Preisminderung in Form einer Gutschrift zu gewähren. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 S 2 ABGB ist ebenso abbedungen wie ein Rückgriffsrecht des Käufers uns gegenüber gem.
§ 933b ABGB. Allfällige gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.

8. Sonstiges
Für alle Lieferungen und Zahlungen ist Erfüllungsort A-3324 Euratsfeld. Es wird die Geltung österreichischen Rechts (unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts) vereinbart. Für alle aus dem zwischen uns und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Amstetten zuständigen Gerichtes vereinbart.